Betrieb

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass eine fachkundige Person regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Anlage kontrolliert. Ggf. sind je nach Anlagentyp und -größe auch die Messung wichtigster Betriebsparameter enthalten; dabei ist die Betriebsanleitung zu beachten! Nähere Informationen zum Betrieb und der Eigenkontrolle sind auch in der bauaufsichtlichen Zulassung zu finden, sofern die Anlage deren Zulassungskriterien unterliegt.

Tägliche Kontrollen:

  • Funktion / Betrieb der Anlage

Monatliche Kontrollen:

  • Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb
  • Kontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung (Sichtprüfung)
  • Feststellung von eventuell vorhandenem Schwimmschlamm und gegebenenfalls Beseitigung des Schwimmschlamms (in den Schlammspeicher)

Betriebsstunden ablesen:

  • monatlich sind die Betriebsstunden der Aggregate zu erfassen und im Betriebsbuch einzutragen!

Festgestellte Mängel oder Störungen sind unverzüglich vom Betreiber bzw. von einem beauftragten Fachmann zu beheben und im Betriebsbuch zu vermerken.

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